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Reinigungsservice Behrenbeck
Im folgendem Auftragnehmer
genannt
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1. Allgemeine Vertragsbedingungen
2. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug.
- Alle Zahlungen erfolgen in Bar oder durch
Überweisung. Der Auftragnehmer bestimmt
die Zahlungsform.
- Die Zahlung gilt am Tag der Übergabe
oder der Gutschrift auf dem Empfängerkonto
als geleistet.
- Alle Rechnungen werden 14 Kalendertage nach
Erhalt fällig. Bei Postzustellung beginnt
die Frist am 3. Kalendertag nach Rechnungsdatum.
- Unter besonderen Voraussetzungen kann der
Auftragnehmer ohne Begründung auf Vorauszahlung
bestehen.
- Bei Annahmeverzug haftet der Auftraggeber
für entstandene Kosten jeglicher Art zur
Vorbereitung und Ausführung der Dienstleistung.
3. Dienstleistung
- Die Dienstleistung gilt als vereinbart,
wenn der schriftliche Auftrag des Auftraggebers,
beim Auftragnehmer vorliegt und dieser den Auftrag
mit Unterschrift gegenüber dem Auftraggeber
bestätigt hat.
- Der Auftragnehmer übernimmt die Dienstleistung
entsprechend den schriftlichen Vereinbarungen
im Auftrag. Mündliche Nebenabreden sind
nicht wirksam.
- Als Dienstleistungstermin gilt der im Auftrag
Vereinbarte. Nichteinhaltung durch höhere Gewalt,
Stau, Unfall, Krankheit, Unwetter oder unvorhersehbare
technische Schwierigkeiten gehen nicht
zu Lasten des Auftragnehmers.
- Die Dienstleitung erfolgt an die, beim Auftrag,
vereinbarte Anschrift.
- Bei nachträglicher, vom Auftraggeber
verursachter, Verlegung in andere Örtlichkeiten,
haftet der Auftraggeber für zusätzlich
entstehende Kosten.
- Der Auftraggeber gewährleistet die
Annahme zum vereinbarten Termin, einschließlich
der notwendigen Bewegungsfreiheit und Arbeitssicherheit
zur Ausführung der Dienstleistung, andernfalls
gerät er in Annahmeverzug.
- Bei Annahmeverzug haftet der Auftraggeber
für entstandene Kosten zur Vorbereitung
und Ausführung der Dienstleistung jeglicher
Art.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Durchführung
der Dienstleistung entsprechend befähigte
Dritte einzusetzen. Über die Befähigung
entscheidet alleinig der Auftragnehmer.
- Vom Auftragnehmer nicht eingehaltene Dienstleistungstermine
durch Umstände, die nicht beim Auftragnehmer
liegen, bringen diesen nicht in Verzug.
- Gerät der Auftragnehmer in Verzug,
muß ihm eine angemessene Nachfrist (14
Kalendertage) gewährt werden.
4. Gewährleistung
- Jeder vorsätzlich oder fahrlässig
herbeigeführte Mangel ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Die Gewährleistung wird erst nach Prüfung
der Umstände, die zum Mangel führten,
gegeben oder abgelehnt.
- Gewährleistung kann in Form von Nachbesserung
erfolgen. Weitergehende Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen.
5. Zahlungsverpflichtung
- Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit
des Auftraggebers, ist dieser verpflichtet,
den Auftragnehmer bei Auftragserteilung, spätestens
bei bekannt werden, beim Auftraggeber zu unterrichten.
Der Auftragnehmer erhält in diesem Falle
ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht
und kann jegliche Tätigkeit sofort einstellen
und vor Fortgang der Arbeit auf Vorauszahlung
bestehen.
6. Zusatzarbeiten
- Die Ausführung von, nicht im Auftrag
verzeichneten, Zusatzarbeiten liegt ausschließlich
im Ermessen des Auftragnehmers.
- Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
7. Datenschutz
- Notwendigerweise erfaßte Daten des
Auftraggebers werden in einer Datenbank gespeichert
und ausschließlich zum internen
Gebrauch zur Abwicklung des laufenden Geschäftsbetriebes
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
verwendet.
- Der Hauptsitz des Auftragnehmers ist ausschließlicher
Gerichtsstand.
8. Schlussbestimmung
- Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieses Vertrages wird die Gültigkeit des
übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.
Fleckeby, 02.01.2004
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