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Reinigungsservice Behrenbeck

Im folgendem Auftragnehmer genannt

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

  • Für alle Vereinbarungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug.
  • Alle Zahlungen erfolgen in Bar oder durch Überweisung. Der Auftragnehmer bestimmt die Zahlungsform.
  • Die Zahlung gilt am Tag der Übergabe oder der Gutschrift auf dem Empfängerkonto als geleistet.
  • Alle Rechnungen werden 14 Kalendertage nach Erhalt fällig. Bei Postzustellung beginnt die Frist am 3. Kalendertag nach Rechnungsdatum.
  • Unter besonderen Voraussetzungen kann der Auftragnehmer ohne Begründung auf  Vorauszahlung bestehen.
  • Bei Annahmeverzug haftet der Auftraggeber für entstandene Kosten jeglicher Art zur Vorbereitung und Ausführung der Dienstleistung.

3. Dienstleistung  

  • Die Dienstleistung gilt als vereinbart, wenn der schriftliche Auftrag des Auftraggebers, beim Auftragnehmer vorliegt und dieser den Auftrag mit Unterschrift gegenüber dem Auftraggeber bestätigt hat.
  • Der Auftragnehmer übernimmt die Dienstleistung entsprechend den schriftlichen Vereinbarungen im Auftrag. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.
  • Als Dienstleistungstermin gilt der im Auftrag Vereinbarte. Nichteinhaltung durch höhere Gewalt, Stau, Unfall, Krankheit, Unwetter oder unvorhersehbare technische Schwierigkeiten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
  • Die Dienstleitung erfolgt an die, beim Auftrag, vereinbarte Anschrift.
  • Bei nachträglicher, vom Auftraggeber verursachter, Verlegung in andere Örtlichkeiten, haftet der Auftraggeber für zusätzlich entstehende Kosten.
  • Der Auftraggeber gewährleistet die Annahme zum vereinbarten Termin, einschließlich der notwendigen Bewegungsfreiheit und Arbeitssicherheit zur Ausführung der Dienstleistung, andernfalls gerät er in Annahmeverzug.
  • Bei Annahmeverzug haftet der Auftraggeber für entstandene Kosten zur Vorbereitung und Ausführung der Dienstleistung jeglicher Art.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Durchführung der Dienstleistung entsprechend befähigte Dritte einzusetzen. Über die Befähigung entscheidet alleinig der Auftragnehmer.
  • Vom Auftragnehmer nicht eingehaltene Dienstleistungstermine durch Umstände, die nicht beim Auftragnehmer liegen, bringen diesen nicht in Verzug.
  • Gerät der Auftragnehmer in Verzug, muß ihm eine angemessene Nachfrist (14 Kalendertage) gewährt werden.

4. Gewährleistung

  • Jeder vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Mangel ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Die Gewährleistung wird erst nach Prüfung der Umstände, die zum Mangel führten, gegeben oder abgelehnt.
  • Gewährleistung kann in Form von Nachbesserung erfolgen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5. Zahlungsverpflichtung

  • Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist dieser verpflichtet, den Auftragnehmer bei Auftragserteilung, spätestens bei bekannt werden, beim Auftraggeber zu unterrichten. Der Auftragnehmer erhält in diesem Falle ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht und kann jegliche Tätigkeit sofort einstellen und vor Fortgang der Arbeit auf Vorauszahlung bestehen.

6. Zusatzarbeiten

  • Die Ausführung von, nicht im Auftrag verzeichneten, Zusatzarbeiten liegt ausschließlich  im Ermessen des Auftragnehmers.
  • Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

7. Datenschutz

  • Notwendigerweise erfaßte Daten des Auftraggebers werden in einer Datenbank gespeichert  und ausschließlich zum internen Gebrauch zur Abwicklung des laufenden Geschäftsbetriebes zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer verwendet.
  • Der Hauptsitz des Auftragnehmers ist ausschließlicher Gerichtsstand.

8. Schlussbestimmung

  • Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt.

 

 Fleckeby, 02.01.2004

 

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